Neue Grundsteuer 2022


Ab 1. Januar 2022 beginnt die Feststellung der neuen Grundsteuer.


Das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum 1.1.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt.

Dabei ändern sich die grundsätzlichen Positionen zur Berechnung der Steuer nicht.


Nach wie vor legt der Grundstückswert die Basis multipliziert mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl ( sie legt fest, welcher Teil des Einheitswertes Steuerpflichtig ist ) und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen ergibt sich die Grundsteuer.


Allerdings wird der Grundstückswert nun anders ermittelt.

Neu ist, dass ihm künftig der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zur zu Grunde liegen.


Um in Zukunft zu vermeiden, dass vergleichbare Grundstücke wieder unterschiedlich besteuert werden, wird die Bewertung in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Nun geht es darum, die Grundstückswerte auf Basis des Stichtages 1. Januar 2022 zu ermitteln.


Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.


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